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Flugregeln zur Sicherheit |
| 1. | Beim Betreten eines Fluggeländes ist darauf zu achten, daß
bereits anwesende Piloten nicht behindert werden. Nötigenfalls sollten sich die
Piloten das Gelände nach Absprache aufteilen. |
| 2. | Vor jedem Start des Drachens ist zu kontrollieren,
ob alle Leinen entwirrt und Stäbe richtig verbunden sind. Beim ersten
Start des Tages ist besonders der richtige Verlauf der Waageleinen zu überprüfen.
Nur so kann der Drachen kontrolliert gesteuert werden. |
| 3. | Achte darauf, daß Dein Drachenmodell für die herrschenden Windgeschwindigkeiten
ausgelegt ist. Von unkontrollierbaren Drachen und herumfliegendem Zubehör
geht eine große Unfallgefahr aus - sie verursachen immer wieder
schwerwiegende Verletzungen! |
| 4. |
Die maximal erlaubte Leinenlänge (nicht Flughöhe!) beträgt in der
Bundesrepublik Deutschland 100 Meter. Bei größeren Längen sind
Sondergenehmigungen notwendig. |
| 5. |
Nicht in der Nähe von Personen und Tieren
oder gar über sie hinweg fliegen. Gerade Tiere können sich durch den
Drachen angegriffen fühlen und unkontrolliert reagieren. |
| 6. | Zuschauer müssen sich neben oder hinter dem Piloten aufhalten um
nicht in den Flugbereich des Drachens zu geraten. Vorsicht vor
herumliegenden Flugleinen - Stolpergefahr! Keine fremden Drachen berühren,
ohne vorher den Piloten zu fragen! Mit den Augen schauen ist aber nicht
nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht! |
| 7. | Sicherheitsabstand von mindestens 1 Kilometer zu Stromleitungen
und großen Antennen einhalten. Sollte der Drachen dennoch in eine
Stromleitung geraten, sofort Leinen loslassen und Polizei und Feuerwehr
verständigen. Niemals selbst Bergungsversuche starten - Lebensgefahr!!! |
| 8. | Ausreichend Sicherheitsabstand von Straßen
und Wegen
halten. Autofahrer und andere Verkehrteilnehmer können vom Drachen
erschreckt werden, auch wenn er sich nur im Blickwinkel befindet!
Besondere Vorsicht ist bei herannahenden Pferden geboten! |
| 9. | In der Nähe von Flugplätzen (3 Kilometer Radius) ist das Fliegen
verboten. Dasselbe gilt für Einflugschneisen zu Flugplätzen. Besonders
zu beachten sind Landeplätze von Hubschraubern, z.B. in der Nähe von
Krankenhäusern. |
| 10. |
In Vogel- oder Naturschutzgebieten ist das Fliegen grundsätzlich untersagt.
Tiere und Natur am Fluggelände dürfen unter dem Flugbetrieb nicht
leiden! |
| 11. | Bestellte Felder und hochgewachsene Wiesen dürfen nicht betreten
werden. Flurschäden sind auf alle Fälle zu vermeiden! Bäume und Sträucher
dürfen nicht als Bodenanker mißbraucht werden. |
| 12. | Beim Verlassen der Wiese ist darauf zu achten, daß keinerlei
Abfall, Gestänge oder Flugleinen zurückgelassen
werden. Das Heu der Wiese dient später als Futtermittel. An Fremdkörpern
im Futter kann sich das Vieh verletzen oder sogar qualvoll verenden.
Besonders Flugleinen können zu tödlichem Darmverschluß zum Beispiel
bei Kühen führen! |
| 13. | Bei aufkommendem Gewitter ist das Drachenfliegen unverzüglich
einzustellen. Auch Leinen von Lenkdrachen leiten den elektrischen Strom! |
| 14. | Benutze Deinen gesunden Menschenverstand
und unterlasse alles, womit Du Dich, sowie andere Menschen oder Tiere in
Gefahr bringst. Verhalte Dich stets respekt- und rücksichtsvoll gegenüber
Mensch und Natur und achte die Rechte der Anderen |